TACKER TATTOO
Tattoos und Piercings
Inhaber: Frank Felder
Scholienstraße 25
21762 Otterndorf
Telefon: 04751 / 6876
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1.Insofern nicht abweichend vereinbart, gelten die AGB
2. Es werden drei Stadien der Geschäftsfähigkeit unterschieden:
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Geschäftsunfähigkeit:
Kinder vor der Vollendung des 7. Lebensjahres und Personen, die sich in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand der dauernden Geisteskrankheit befinden
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beschränkte Geschäftsfähigkeit:
Personen zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr (Minderjährige) und Betreute, die einem Einwilligungsvorbehalt unterliegen
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volle Geschäftsfähigkeit:
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und weder geschäftsunfähig noch beschränkt geschäftsfähig sind
Die Willenserklärungen Geschäftsunfähiger sind ausnahmslos nichtig.
Ein Geschäftsunfähiger kann wirksam nur durch seinen gesetzlichen Vertreter handeln (z. B. Eltern für ihre Kinder).
Mit Personen, die nicht voll geschäftsfähig sind, dürfen keine Verträge jeglicher Art abgeschlossen werden.
3.Mit Personen, deren Willenserklärung vom Gesetzgeber als nichtig erklärt werden (Kinder, Bewusstlose, Personen im Rauschzustand oder bei vorübergehenden geistigen Störungen solange diese andauern), schließen wir keine Verträge ab.
4. Sollte es nicht erkennbar sein, dass eine Person zu den unter Punkt 2 oder Punkt 3 genannten Personenkreisen gehört, oder wird eine Leistung durch arglistige Täuschung erschlichen (z.B. Urkundenfälschung auf der Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten), besteht gemäß § 122 (2) BGB keine Schadensersatzpflicht unsererseits. Im Falle der arglistigen Täuschung behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
5. Generell gilt folgende Alterstaffelung:
a) Gepierct werden Personen unter 14 Jahren überhaupt nicht
b) Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren werden nur mit schriftlicher Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten gepierct.
c) Tätowiert werden Personen unter 16 Jahren überhaupt nicht.
d) Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren werden nur mit schriftlicher Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten tätowiert.
e) Der/die Erziehungsberechtigte(n) müssen bei der Erbringung unserer Leistung anwesen sein oder einen berechtigten Erwachsenen benennen, der sie vertritt.
6. Sollte durch eine für uns nicht erkennbare Eigenheit des Körpers des Kunden, durch eine uns unbekannte Allergie oder durch Vergleichbares der Erfolg unserer Leistung beeinträchtigt werden, oder die von uns erbrachte Leistung kommt außerhalb unseres Einflusses zu Schaden (mangelnde Pflege / Hygiene des Kunden oder Beschädigung durch den Kunden bzw. einen Dritten), entbindet uns der Kunde (oder sein gesetzlicher Vertreter) mit seiner Willenserklärung von der Verantwortung hierfür.
7. Wir behalten uns vor, Leistungen abzulehnen
8. Für die Auswahl des Motivs ist der Kunde allein verantwortlich
9. Es liegt in der Natur unserer Leistungen, dass Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen sind.
10. Wir behalten uns das Recht auf Nachbesserung vor, insofern es sich nicht unter Punkt 6 fallende Mängel handelt.
11. Tätowier-Termine werden NUR gegen Anzahlung vergeben. Die Höhe der Anzahlung ist den Aushängen in den Geschäftsräumen zu entnehmen, Minimum ist 25 Euro. Wird der Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen, verfällt die Anzahlung zu 50%, mindestens jedoch in Höhe von 25 Euro, als Schadensersatz für unseren Verdienstausfall.
12. Wir akzeptieren ausschließlich Barzahlungen. Wir behalten uns vor, die Leistungen erst bei vollständiger Bezahlung zu beenden.
13. Wir verweisen auf die Paragraphen 223 und 228 StGB. Diese Paragraphen hängen zur Kenntnisnahme in unseren Geschäftsräumen aus.
14. Der Kunde hat Anspruch auf ein Aufklärungsgespräch, in dem er sich über die zu erbringende Leistung und mögliche (gesundheitliche) Folgen informieren kann. Verzichtet ein Kunde auf dieses Gespräch, erkennt er unsere Bedingungen stillschweigend an.
15. Politische, rassistische ohne ähnliche Motive tätowieren wir nicht!
16. Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.